Manches presserechtliche Verfahren könnte durch entsprechende Beratung im Vorfeld vermieden werden. Insbesondere bei „Verdachtsberichterstattung“ über Straftaten und Gerichtsverhandlungen oder beim Abdruck von Fotos gibt es klare Rechtsprechung dazu, was und wie man berichten und veröffentlichen darf.
Wir überprüfen Ihre Texte und Veröffentlichungen auf presserechtliche Zulässigkeit und beraten Sie hinsichtlich presserechtlicher Formvorschriften. Gerne beantworten wir auch Ihre sonstigen Fragen aus dem Bereich des Presserechts und erstellen bei Bedarf Kurzgutachten zu presserechtlichen Fragen.