So manches Strafverfahren wird erst in der Presse und danach im Gerichtssaal geführt. Auch bei Strafverfahren gegen Linke berichtet die Boulevardpresse häufig in undifferenzierter und hetzerischer Weise und verletzt dabei die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen.
Bei größeren oder Aufsehen erregenden Strafverfahren ist es daher ratsam, eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt einzuschalten, um Ihre Interessen nicht nur gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft, sondern auch gegenüber der Presse durchzusetzen. Wichtig ist dabei, frühzeitig den Blick auf presserechtliche Fragen zu werfen. Bereits die erste Reaktion auf eine Presseanfrage kann die Weichen für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit weiterer Berichterstattung stellen. Auch entsprechende Absprachen mit dem Gericht zur Zulässigkeit von Aufnahmen im Gerichtssaal oder mit der Staatsanwaltschaft wegen deren eigener Presseveröffentlichungen müssen möglichst früh erfolgen. Bei einer persönlichkeitsverletzende Berichterstattung während einer Verhandlung muss unter Umständen innerhalb weniger Stunden reagiert werden.
Wir übernehmen das gerne für Sie und arbeiten dabei eng mit Ihnen und Ihrer Verteidigerin/Ihrem Verteidiger zusammen.