Welche Kosten auf Sie zukommen, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Soweit es um die Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber der Gegenpartei und/oder vor Gericht geht, errechnen sich die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Sie sind abhängig von der genauen Tätigkeit und dem Gegenstandswert, der wiederum von der Bedeutung der Sache abhängt. In presserechtlichen Streitigkeiten werden dabei oft recht hohe Gegenstandswerte festgesetzt. Gerne geben wir Ihnen eine individuelle Einschätzung über die zu erwartenden Kosten in Ihrem Verfahren.
Wenn Sie am Ende vor Gericht Recht bekommen (also z.B. das Gericht einer Zeitung verbietet, bestimmte Behauptungen über Sie zu wiederholen), muss in der Regel die Gegenseite auch Ihre Anwaltskosten tragen. Auch wenn die Gegenseite außergerichtlich „beigibt“, haben Sie oft einen Anspruch hierauf. Wenn die Gegenseite nicht freiwillig zahlt, müssen Sie den allerdings einklagen – was wir natürlich gerne für Sie übernehmen.
Alternativ vereinbaren wir mit Ihnen – insbesondere, wenn es um eine reine Beratung oder um Fortbildungen geht – gerne einen Stundensatz oder einen Pauschalpreis. Unsere Stundensätze hängen u.a. von der Schwierigkeit der Aufgabe und der materiellen Situation unserer MandantInnen ab – bei Organisationen und Initiativen liegt unser Stundensatz in aller Regel zwischen 100 und 150 Euro.
Eine kurze Beratung am Telefon dazu, welches Vorgehen sich in einem bestimmten Fall anbietet und welche Kosten dafür zu erwarten sind, ist natürlich kostenlos – rufen Sie uns also gerne an, auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sie das Risiko für die anfallenden Kosten eingehen können und wollen.